Garantie und Gewährleistung
Auf die von uns angebotenen Geräte gibt es die übliche Herstellergarantie. Seit 01.01.2002 nach EU-Recht gibt es die vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung auf alle unsere Artikel. Bei der 24-monatigen Gewährleistung handelt es sich nicht um eine 24-monatige Garantie. Eine Garantie wird vom jeweiligen Hersteller angeboten, ob 1, 2,3, 5 oder 10 Jahre ist abhängig von Fabrikat und Produktgruppe.
Unter die Gewährleistung fallen nur Mängel, wenn die Sache von Anfang an:
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht
- nicht den Angaben in der Werbung oder Produktbeschreibung entspricht
- oder nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht
Mängel, die nicht unter die Gewährleistung fallen sind:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung
- Verschleiß
- Eigenverschulden des Kunden
- Schäden durch Überspannung oder Blitzschlag
- Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren
Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben. Andernfalls muss der Kunde die Reparaturkosten tragen.
Garantiebedingungen
- Audio-Technica
- Block Audio
- Bowers & Wilkins
- Canton
- Denon
- Dual
- Elipson
- Kenwood
- Magnat
- Marantz
- Musical Fidelity
- Panasonic
- Polk
- Pro-Ject
- Rotel
- Tangent
- Teac
- Technics
- Triangle
- Vincent
- WiiM
- Yamaha
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt BLOCK eine Garantie von 2 Jahren. Eine Erweiterung der Garantie auf 5 Jahre ist nach Kauf, innerhalb von 30 Tagen, unter garantie.audioblock.de möglich. Geräte die älter als 30 Tage nach Kaufdatum sind, können nicht nachträglich registriert werden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. Garantiegeber ist Audioblock GmbH. Ein Garantieanspruch besteht nur bei Verwendung der Originalverpackung. Ausgeschlossen sind Transportschäden und Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. Geltungsbereich der Garantie ist Deutschland. Der Anspruch verlängert sich nicht durch den Austausch von Bauteilen innerhalb der Garantiezeit. Dies gilt für alle Produkte, die bei einem autorisierten Fachhändler gekauft wurden. Hifi-Fabrik e.K. ist ein autorisierter Fachhändler. Wenden Sie sich im Schadensfall bitte an uns oder direkt an den Service. Audioblock GmbH Auf der Striepe 3a 27798 Hude Tel: +49 (0) 4484 - 920 090 17 block@audioblock.com Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die Garantie nicht ersetzt oder eingeschränkt. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt BOWERS & WILKINS für alle Passivlautsprecher eine Garantie von 5 Jahren. Für Aktivlautsprecher, Elektronik und Kopfhörer 2 Jahre und neunzig (90) Tage bei Ersatzteilen und Zubehör. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Canton für alle Passivlautsprecher eine Garantie von 5 Jahren. Bei allen Passivlautsprechern der 2023 Reference-Serie übernimmt Canton eine Garantie von 10 Jahren. Für aktive und teilaktive Lautsprecher sowie Elektroniken werden 2 Jahre Garantie gewährt. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Denon eine Garantie von 2 Jahren. |
Garantie Bestimmungen – Dual CS-Serie |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Elipson eine Garantie von 2 Jahren. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Kenwood eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Magnat eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Marantz eine Garantie von 2 Jahren. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Musical Fidelity eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Panasonic eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Polk Audio eine Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Bedingungen Während der geltenden Garantiezeit wird Pro-Ject im Falle einer gültigen Reklamation das Produkt nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen. |
Während der Garantiezeit werden bei Auftreten von Material- oder Herstellungsfehlern für dieses Produkt, sofern es im privaten Bereich für den Zweck eingesetzt wird, für den es ausgelegt ist, Garantieleistungen erbracht. Dabei gelten die nachfolgenden Bedingungen: Während der geltenden Garantiezeit wird Rotel im Falle einer gültigen Reklamation das Produkt nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Tangent eine Garantie von 2 Jahren. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Teac eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Technics eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Triangle eine Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Vincent eine Garantie von 2 Jahren. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt WiiM eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Yamaha eine Garantie von 2 Jahren. |
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Audio-Technica eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. 






































